Seite 52 - JAKO Preisliste 2012

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JAKO
Gesellschaft für Messtechnik GmbH A 1230 Wien, Lamezanstrasse 14
+43 (01) 615 25 82-0 I
+43 (01) 615 25 44 I Mail: office@jako.at I Internet: www.jako.at
JAKO
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(
AGB
)
1 .
Ge l tungs umf ang :
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte, auch für künftige Aufträge wenn diese mündlich oder
persönlich angenommen werden, in der jeweils aktuellen
deutschsprachigen Fassung, abrufbar auf unserer Homepage
1.2.
Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen als diese gelten nicht,
auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3.
Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen erfordern eine
beiderseitig unterzeichnete, schriftliche Vereinbarung. Wirksam
abgeschlossene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2 .
Angebo t und Auf t r ags umf ang :
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2.
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Lieferungen bzw.
Leistungen ist ausschließlich der Inhalt unserer Auftragsbestätigung
maßgebend. Veröffentlichte Informationen über unsere Produkte und
Leistungen wie z.B. Zeichnungen, Datenblätter, Preislisten,
Betriebsanleitungen, Werbeaussendungen, Rundschreiben oder andere
veröffentlichte Medien sind rein informativ und insbesondere nicht als
Garantiezusagen zu verstehen.
2.3.
Bei Sonderanfertigungen werden Abweichungen von der bestellten
Menge von bis zu +/-10% ohne vorangehende Information vom
Auftragnehmer akzeptiert und bezahlt.
2.4.
Wir behalten uns technische Änderungen auch nach Absendung
einer Auftragsbestätigung vor, sofern dadurch keine Nachteile für den
Auftraggeber entstehen z.B. Konstruktionsänderungen, andere
Werkstoffe, andere Bauart.
3.
P r e i se :
3.1. Alle Preise
gelten in angeführter Währung, ab Werk, unverpackt
und unverladen
(EXW)
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und
sonstiger Gebühren.
Anders lautende Lieferbedingungen erfolgen
gemäß INCOTERMS 2010.
3.2.
Verpackungskosten werden zu Selbstkosten verrechnet.
3.3.
Es wird ein
Mindest-Netto-Warenwert
je Lieferung von
EUR 35,--
in
Rechnung gestellt. Liegt der Warenwert darunter, so wird der
Differenzbetrag zum Warenwert auf der Faktura separat ausgewiesen.
3.4.
Kostenerhöhungen, die nicht durch uns zu vertreten sind und
insbesondere während der laufenden Abwicklung von Aufträgen
(Rahmenvereinbarungen) eintreten z.B. Materialpreiserhöhungen,
Kollektivvertragliche Lohnerhöhung, Tarif- bzw. Kostenerhöhung für
Energiekosten berechtigen uns zu einer angemessenen und für den
Auftraggeber
zumutbaren bzw. nachvollziehbaren Preiserhöhung
.
Wird mit dem Auftraggeber über die Preiserhöhung keine Einigung
erzielt, so sind wir nach eigenem Ermessen berechtigt mit sofortiger
Wirkung von der Erfüllung des laufenden Auftrages zurückzutreten oder
die noch offene Restmenge gegen Vorauszahlung als Einmallieferung
zum zuletzt gültigen Preis zu liefern.
3.5. Kostenvoranschläge
für Regieleistungen sind kostenpflichtig und
wenn nicht anders vereinbart unverbindlich.
4 .
L i e f e r f r i s t en:
4.1.
Alle
Lieferzeitangaben
auf unseren Auftragsbestätigungen gelten
ab Werk
. Es handelt sich um
unverbindliche Lieferfristen
, die nach
bestem Gewissen auf der Grundlage geregelter Produktionsabläufe
ermittelt werden.
4.2. Die Lieferfrist
beginnt mit dem jeweils letzten Termin, entweder mit
dem Tag der
Auftragsbestätigung
oder mit jenem Tag zu dem der
Auftragnehmer alle Daten, Informationen, Muster oder Angaben
vereinbarungsgemäß vor Auftragsbeginn beigestellt hat, oder mit dem
Datum des Zahlungseingangs einer vereinbarten Anzahlung.
4.3.
Wir sind zu
Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.
4.4. Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse
(Krieg,
kriegsähnliche Zustände, Energie- oder Rohstoffmangel, Sabotage, Streik,
rechtmäßige Aussperrung, sowie alle sonstigen, von uns nicht zu
vertretenden Betriebsstörungen oder behördlichen Einwirkungen)
entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Liefer- und
Leistungspflicht, und zwar auch, wenn sie während eines bereits
bestehenden Verzuges auftreten. Lieferfristen und -termine werden
hierdurch in angemessenem Umfang verlängert. Dies gilt auch für von
uns nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße
Lieferungen oder Leistungen seitens unserer Lieferanten. Dauern diese
Ereignisse länger als sechs Wochen an, so ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten; entsprechendes gilt auch für einen Rücktritt
durch uns.
4.5.
Bei
Zahlungs- oder Handlungsverzug
seitens des Auftraggebers,
sind vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen für die Dauer des Verzugs
gehemmt.
4.6.
Ein
Rücktrittsrecht
wegen Verzugs unsererseits steht dem
Auftraggeber nur dann zu, wenn wir den Verzug verschuldet haben und
eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist von mindestens 30 Tagen
fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen leicht
fahrlässigen Verzugs unsererseits sind ausgeschlossen.
5 .
Zah l ungen :
5.1.
Lieferungen an Erstkunden und Auftraggeber im Ausland erfolgen
gegen
Vorauskassa oder per Nachnahme
andernfalls gilt das
Zahlungsziel
10 Tage abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage netto
als
vereinbart.
5.2. Zahlungsverzug
hat zur Folge, dass alle aushaftenden Forderungen
sofort fällig werden. Verzugszinsen fallen in der Höhe von
3,5% Punkten
über dem 3-Monats-EURIBOR pro Monat
an. Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, fällige Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung
zurückzuhalten. Im Falle des Zahlungsverzugs gehen alle Mahn- u.
Inkassospesen einschließlich aller außergerichtlichen Anwaltskosten zu
Lasten des Auftraggebers. Mit Zinsen, Spesen und sonstigen Kosten wird
der Auftraggeber kontokorrentmäßig belastet.
5.3.
Ein
Recht zur Aufrechnung
, insbesondere auch zur Ausstellung von
Belastungsanzeigen
steht dem Auftraggeber nur dann zu, sofern seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns vorher schriftlich
anerkannt wurden. Nur in diesen Fällen ist der Auftraggeber auch zur
Geltendmachung
eines
Zurückbehaltungsrechts
befugt.
Das
Zurückbehaltungsrecht ist generell mit einem Fünftel des Entgelts
beschränkt. Die Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen, die nicht auf
demselben Rechtsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen.
5.4.
Die
Abtretung
sämtlicher Ansprüche eines Auftraggebers gegen uns
an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung, es sei denn, dass es sich um eine Geldforderung handelt.
5.5.
Werden uns nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die
die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in Frage stellen, wie z. B.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, schleppende Zahlungsweise,
nachteilige Auskünfte oder Zahlungsverzug bei früheren Lieferungen,
sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis uns
angemessene Sicherheit geleistet ist, wobei sich etwaige Liefer- oder
Leistungsfristen entsprechend verlängern. Kommt der Auftraggeber
unserem Verlangen nach Sicherheit nicht innerhalb angemessener Frist