Willkommen bei der staatlich ermächtigten Eichstelle

JAKO, Ihr Partner für mehr Rechtssicherheit!

Manometer müssen geeicht werden, wenn die Richtigkeit und Funktionstüchtigkeit der Messgeräte durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert ist. Als verlängerter Arm des Staates sorgen daher Eichstellen wie JAKO (Registrierung gemäß Eichetikette Nr. 582 - siehe die nebenstehende Abbildung) für den Schutz von Bürgern und Wirtschaft.


1. Ihr Nutzen, Ihr Vorteil

  • Rechtssicherheit
  • Behördlich anerkannte Eignungsprüfung
  • Rückführbarkeit auf internationale Normale

ACHTUNG: Bei einer Eichung erhalten Sie nicht wie bei der ÖKD-Kalibrierung eine Aussage über die erweiterte Messunsicherheit der einzelnen Prüfpunkte. Eichung ist eine "Eignungsbestätigung" für das jeweilige rechtlich reglementierte Einsatzgebiet.


2. Nur notwendig, wenn gesetzlich gefordert!

JAKO ist als österreichische Eichstelle ermächtigt und staatlich befugt den Eignungsnachweis für Manometer (Eichstempelung mit oder ohne Eichschein) zu erbringen. Beides gilt als behördlicher Nachweis für den verwendungsgerechten und gesetzlich geregelten  Einsatz von Manometern.

Manometer können daher nur geeicht werden, wenn deren Eignung z.B.: durch eine bestimmte Messgenauigkeit  zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Menschen oder als Maßermittlung im öffentlichen Warenverkehr dienen d.h. wenn Manomter eingesetzt werden

  • zum Schutz oder für die Gesundheit von Personen
  • zum Schutz der Umwelt
  • zum Schutz der Öffentlichkeit
  • zur Maßermittlung im Zahlungsverkehr

3. Unser Service- und Akkreditierungsumfang

JAKO ist staatlich ermächtigt für folgende Manometer Eichungen durchzuführen:

Messgeräteart Messbereich Messbedingungen
Manometer der Genauigkeitsklasse:
0,2;  0,3;  0,6;  1,0;  1,6;  2,5;  4,0
positiver Überdruck
0 bar bis 60 bar
Gas
Manometer der Genauigkeitsklasse:
0,1;  0,2;  0,3;  0,6;  1,0;  1,6;  2,5;  4,0
positiver Überdruck
0 bar bis 600 bar
Flüssigkeit
Öl

4. Stempelung, Eichetikette, Eichschein, Gültigkeit

Für jedes geeichte Messgerät gilt:

  • das geeichte Messgerät erhält eine Stempelung, d.h. eine Eichetikette mit Eichstellennummer und Eichjahr wird so am Messgerät angebracht, dass bei unbefügtem Öffnen die Eichetikette zerstört wird.
  • auf Wunsch erfolgt zusätzlich die Austellung von einem Eichschein
  • Eichungen sind mindestens für 1 Jahr gültig. Die Dauer der Gültigkeit richtet sich jedoch nach der Messgenauigkeit der Manometer

5. Ablauf einer Eichung

Unser Verfahren in Schritten: