Prüfbescheinigungen - EN 10204

Prüfbescheinigungen als technische Lieferbestätigung

JAKO stellt auf Anforderung des Kunden zwei unterschiedliche Prüfbescheinigungen aus:

  • "Material"- Prüfbescheinigung über die im Messinstrument verwendeten Materialien z.B.: für die Werstoffe der messstoffberührenden Teile
  • "Produkt"-  Prüfbescheinigung zur Bestätigung der spezifikations- und normkonformen Geräteausführung z.B.: bei Manometer gemäß EN 837, sowie messtechnischer Eigenschaften z.B.:
    Werkskalibrierschein

1. Zweck einer Prüfbescheinigung nach EN 10204

Es handelt sich um eine Bestätigung durch den Hersteller, dass die technischen Lieferbedingungen und Normen für die gelieferten Produkte eingehalten wurden.

Gemäß EN 10204 stellt JAKO folgende Prüfbescheinigungen aus (nähere Details siehe Punkt 4. Tabelle):

  • 2.1 Werksbescheinigung
  • 2.2 Werkzeugnis
  • 3.1 Abnahmeprüfzeugnis

Art Bezeichnung Inhalt Prüfungsart Ausstellung durch
2.1 Werksbescheinigung
Declaration of compliance
with the order
Attestation de conformité
à la commande
Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne Angabe von Prüfergebnissen Nicht
spezifisch
den Hersteller
2.2 Werkszeugnis
Test report
Relevé de contrôle
Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung Nicht
spezifisch
den Hersteller
3.1 Abnahmeprüfzeugnis
Inspection certificate
Certifikat de reception

Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung

 

ACHTUNG:
Das 3.1 Abnahmeprüfzeugnis gemäß aktuellen Stand der Norm
EN 10204:2004 entspricht  dem
3.1B Abnahmeprüfzeugniss

gemäß dem alten Stand der Norm
EN 10204:1995

Spezifisch den von der
Fertigungsabteilung
unabhängigen
Abnahmebeauftragt
en des Herstellers
3.2 Abnahmeprüfzeugnis
Inspection certificate
Certifikat de reception

Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung

 

ACHTUNG:
Das 3.2 Abnahmeprüfzeugnis gemäß aktuellen Stand der Norm
EN 10204:2004 entspricht dem
3.1A und 3.1C Abnahmeprüfzeugniss gemäß altem Stand der Norm
EN 10204:1995

Spezifisch

den von der
Fertigungsabteilung
unabhängigen
Abnahmebeauftragten des Herstellers

 

und

 

den vom Besteller
beauftragten Abnahmebeauftragte oder den in den amtlichen
Vorschriften genannten
Abnahmebeauftragten


4. Arten von Prüfbescheinigungen und Prüfungsarten

Unterteilt werden die unterschiedlichen Prüfbescheinigungen nach der jeweils durchgeführten Art der Prüfungen, d. h. entweder "Prüfbescheinigung auf der Grundlage spezifischer Prüfungen"(Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder Abnahmeprüfzeugnis 3.2) sowie "Prüfbescheinigung nicht spezifischer Prüfungen (Werksbescheinigung 2.1 oder Werkszeugnis 2.2).

4.1. Spezifische Prüfungen

Bei der spezifischen Prüfung müssen die Prüfungen an der tatsächlichen Lieferung durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob eine 100%-Prüfung, Losprüfung oder eine Stichprobenprüfungen durchgeführt wurde. Für den Prüfumfang ist die jeweilige Liefervereinbarung bzw. die vereinbarte technischen Lieferbedingung maßgebend.

4.2 Nicht sezifische Prüfungen

Der Hersteller bestimmt geeignet erscheinenden Verfahren, durch die ermittelt werden soll, ob Erzeugnisse, die nach der gleichen Erzeugnisspezifikation und nach dem gleichen Verfahren hergestellt worden sind, die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen. In diesem Fall müssen die geprüften Erzeugnisse nicht notwendigerweise aus der Lieferung selbst stammen.


5. Anwendungsbeispiele für Druckgeräteteile

a) Falls der Hersteller über eine zertifziertes QS-System verfügt: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 EN 10204

b) Ohne zertifiziertes QS-System des Herstellers: Abnahmeprüfzeugnis 3.2 EN 10024